Mauerwerk- und Betonschornsteine:

Ludger Hörsting
Wittener Str. 13
40472 Düsseldorf
Tel: 0211 / 601 36 18
Mobil: 0172 / 318 9320
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Stahlschornsteine:

Gerd Kleimann
Mühlenfeld 29
32257 Bünde
Tel: 05223 / 484 93 76
Mobil: 0163 / 842 80 73
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Industrieschornsteine sind turmartige Bauwerke mit besonderen Anforderungen hinsichtlich der Statik, dynamischer Belastung, chemischem Angriff durch Rauchgase und Abgas-Temperaturen.

Der Gesetzgeber sieht daher eine besondere Prüfpflicht eines Betreibers oder Eigentümers eines Industrieschornsteins vor, da von diesem Bauwerk auch Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können.

Die Prüf Verpflichtung geht aus den einschlägigen DIN und EN Bestimmungen hervor. Bei massiv gebauten Schornsteinen (Mauerwerkschornsteinen und Betonschornsteinen) sind die DIN 1056 und DIN EN 13084-1 maßgebend, bei Stahlschornsteinen die DIN V 4133, Abschnitt 12 und DIN EN 13084-1. Auch die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften fordern eine regelmäßige Überprüfung von Schornsteinen und deren Ausrüstungsteilen (Steigleitern, Steigeisengänge, Sicherungsschienen, Blitzschutzeinrichtungen, usw.).

Nur eine regelmäßige Zustandsüberwachung und Prüfung eines Industrieschornsteins lässt erkennen, ob sich die Bausubstanz verändert hat, ggfls. Schäden vorliegen und ob die Schornsteinanlage auch zukünftig sicher betrieben werden kann.

Natürlich weiß jeder, dass ein Schornstein i.d.R. „kein Geld verdient“, anders als Investitionen in bspw. neue Maschinen, aber nichts ist ärgerlicher und auch teurer als außerplanmäßige Stillstände von Betriebsteilen aufgrund eines plötzlich ausgefallenen Schornsteins oder eine notwendige Sperrung eines Areals, weil eine Gefährdung vom Schornstein für Personen und Anlagenteile ausgeht.

Hinweis:

Im Schadensfall (ausgehend von einem Schornstein) haften die meisten Gebäude-Haftpflichtversicherungen nur dann, wenn der Schornstein regelmäßig überprüft wurde, im Zweifel könnte es dann sehr teuer werden.