Mauerwerk- und Betonschornsteine:

Ludger Hörsting
Wittener Str. 13
40472 Düsseldorf
Tel: 0211 / 601 36 18
Mobil: 0172 / 318 9320
E-Mail

Stahlschornsteine:

Gerd Kleimann
Mühlenfeld 29
32257 Bünde
Tel: 05223 / 484 93 76
Mobil: 0163 / 842 80 73
E-Mail

Herzlich Willkommen!

Schornsteingutachter ISH - TeamDie Schornstein-Gutachter ISH GmbH ist Ihr fachkompetenter Partner für Ihre Schornsteinanlage.

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrungen bieten wir Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum als Sachverständiger und Gutachter im industriellen Schornsteinbau an:

Warum müssen Schornsteine geprüft werden?

Industrieschornsteine sind turmartige Bauwerke mit besonderen Anforderungen hinsichtlich der Statik, dynamischer Belastung, chemischem Angriff durch Rauchgase und Abgas-Temperaturen.

Der Gesetzgeber sieht daher eine besondere Prüfpflicht eines Betreibers oder Eigentümers eines Industrieschornsteins vor, da von diesem Bauwerk auch Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können.

Die Prüf Verpflichtung geht aus den einschlägigen DIN und EN Bestimmungen hervor. Bei massiv gebauten Schornsteinen (Mauerwerkschornsteinen und Betonschornsteinen) sind die DIN 1056 und DIN EN 13084-1 maßgebend, bei Stahlschornsteinen die DIN V 4133, Abschnitt 12 und DIN EN 13084-1. Auch die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften fordern eine regelmäßige Überprüfung von Schornsteinen und deren Ausrüstungsteilen (Steigleitern, Steigeisengänge, Sicherungsschienen, Blitzschutzeinrichtungen, usw.).

Nur eine regelmäßige Zustandsüberwachung und Prüfung eines Industrieschornsteins lässt erkennen, ob sich die Bausubstanz verändert hat, ggfls. Schäden vorliegen und ob die Schornsteinanlage auch zukünftig sicher betrieben werden kann.

Natürlich weiß jeder, dass ein Schornstein i.d.R. „kein Geld verdient“, anders als Investitionen in bspw. neue Maschinen, aber nichts ist ärgerlicher und auch teurer als außerplanmäßige Stillstände von Betriebsteilen aufgrund eines plötzlich ausgefallenen Schornsteins oder eine notwendige Sperrung eines Areals, weil eine Gefährdung vom Schornstein für Personen und Anlagenteile ausgeht.

Hinweis:

Im Schadensfall (ausgehend von einem Schornstein) haften die meisten Gebäude-Haftpflichtversicherungen nur dann, wenn der Schornstein regelmäßig überprüft wurde, im Zweifel könnte es dann sehr teuer werden.

Wann müssen Schornsteine geprüft werden?

Industrieschornsteine müssen in regelmäßigen zeitlichen Abständen von 2 Jahren durch eine Zustandsüberwachung überprüft werden.

Bei besonders stark durch Abgase beanspruchten Schornsteinen mit hohem chemischem Angriff sollte der Überprüfungsintervall ggfls. verkürzt (z.B. jährlich) ausgeführt werden.

Bei stillgelegten, dauerhaft nicht mehr in Betrieb befindlichen Schornsteinen kann der Überprüfungsintervall, nach zweimaliger zweijähriger Überprüfung, auf 5 Jahre ausgedehnt werden. Dieses betrifft meist ältere Mauerwerkschornsteine. Aus unserer langjährigen Erfahrung mit diesen Mauerwerkschornsteinen raten wir davon aber ab, da oftmals chemische Prozesse im Mauerwerk durch die fehlende Abgastemperatur in Verbindung mit vermehrtem Feuchtigkeitseintritt (von außen durch Niederschläge oder benachbarte Schornsteine, aber auch von innen durch Kondensatbildung) zu stärkeren Schäden in kürzeren Zeiträumen am Außenschaft führen können.

Schornstein-Außen Prüfungen können meist während des Betriebes (abhängig von der Abgasart, Abgastemperatur, vorherrschender Windrichtung, etc.) ausgeführt werden, für die Inspektion des unmittelbaren Mündungsbereiches eines Schornsteins ist es oft aber für den Prüfer hilfreicher und auch angenehmer, wenn sich der Schornstein außer Betrieb befindet. Schornstein-Innen-Prüfungen können nur während einer Außerbetriebnahme des Schornsteins (meistens auch mit Wartezeiten verbunden, damit die Rauchgasröhre auf ein erträgliches Temperaturmaß abkühlt) ausgeführt werden.Von Kamerabefahrungen ist grundsätzlich abzuraten, da auf Bildern und Videos alleine Schäden oftmals nicht erkannt werden können und auch Rauchgasproduktablagerungen verhindern, dass Schäden sichtbar sind. Nur in ganz bestimmten Einzelfällen kann eine Kamerabefahrung eines Rauchgaszuges einen ersten Hinweis auf möglicherweise vorhandene Schäden geben.

Einige Zubehörteile zum Schornstein, wie z.B. Fangwagen/Steigschlitten, Sicherheitsgurte, Verbindungsmittel, Rettungsgeräte, etc. müssen jährlich geprüft werden.

Leitern müssen ebenfalls jährlich geprüft werden (z.B. Anlegeleiter), fest montierte Steigleitern, Steigeisengänge und Steigschutzeinrichtungen können im Rahmen der Zustandsüberwachung des Schornsteins alle 2 Jahre geprüft werden, außer wenn diese Einrichtungen regelmäßig von Personen genutzt werden (bspw. regelmäßige Kontrolle von Meßeinrichtungen am Schornstein durch den Betrieb, monatliche Wartungen durch Mobilfunkbetreibern o.ä.), hier ist dann auch eine jährliche Prüfung notwendig.

Wer führt Schornsteinüberprüfungen / Zustandsüberwachungen aus?

Jedes Schornsteinbau-Unternehmen führt Zustandsüberwachungen und Schornsteinüberprüfungen aus, meistens werden hier allerdings Monteure vor Ort geschickt, die aus ihrem praktischen Grundwissen zwar einige Schäden erkennen, aber den baulichen Zustand nicht voll umfänglich beurteilen können.

Auch Ursachen, die zur Schadensbildung geführt haben, werden daher oft nicht, oder nicht richtig erkannt.

Sehr oft werden die Schornsteinüberprüfungen nur deshalb von den entsprechenden Fachunternehmen angeboten, um hier neue Aufträge für Sanierungen und Neubau zu generieren.

Weiterhin gibt es einige Ingenieurbüros, die ebenfalls Zustandsüberwachungen und Überprüfungen anbieten.

Meistens sind deren Leistungen jedoch im Verhältnis relativ teuer, auch nachfolgende Serviceleistungen, wie z.B. das Erstellen eines Leistungsverzeichnisses für die Sanierung eines Schornsteins, oder Bauleitung beim Neubau eines Schornsteins, lassen sich diese relativ teuer bezahlen.

Wir von der Schornstein-Gutachter ISH GmbH führen die Zustandsüberwachungen der Schornsteinanlagen grundsätzlich selbst durch, d.h. entweder prüft bei Ihnen Herr Gerd Kleimann Ihren Stahlschornstein, oder Herr Ludger Hörsting Ihren Mauerwerk-, oder Betonschornstein.

Herr Kleimann ist Gutachter für Stahlschornsteine und SiGeKO und hat 25 Jahre Erfahrung im Bau und Prüfung von Stahlschornsteinen.

Herr Hörsting ist Gutachter für Mauerwerk- und Betonschornsteine und durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG), sowie beim Berufsverband für das Sachverständigen-Gutachterwesen e.V. als Sachverständiger für Industrieschornsteine berufen worden.

Er verfügt über ca. 20 Jahre Berufserfahrung.

Das Schornstein-Gutachter ISH GmbH-Team ist gerne für Sie da und bietet Ihnen moderate Preise zu sachgerechten Leistungen.

Wie wird die Prüfung durchgeführt?

Schornsteinanlagen sind in der Regel mit Steigleitern, oder Steigeisengängen auf der Außenseite, oder im begehbaren Zwischenraum, mit entsprechenden Steigschutzeinrichtungen, ausgerüstet.

Der Sachverständige besteigt den Schornstein über die vorhandenen Steigeinrichtungen und überprüft diese selbstverständlich mit.

Sollte ggfls. ein arbeitssicherer Aufstieg nicht mehr möglich sein, muss die Überprüfung abgebrochen werden.

Aufstiege im unmittelbaren Rauchgasbereich dürfen gem. UVV der Berufsgenossenschaft nicht benutzt werden.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit den Schornstein mittels Hubsteiger, oder Mobilkran und Mannkorb, oder auch mittels seilgeführten Arbeitsbühnen außen und innen zu befahren.

Diese Leistungen werden allerdings separat angeboten und abgerechnet.

Während einer Zustandsüberprüfung werden sowohl zerstörende, als auch nicht zerstörende Prüfmethoden, neben der visuellen Prüfung, angewandt.

Bei den zerstörenden Prüfmethoden handelt es sich in erster Linie um Stemm-, Hack- und Kratzproben mittels Spitzhammer, Messer, Schraubenzieher o. ä., bei den zerstörungsfreien Prüfmethoden sind in erster Linie Ultraschallmessungen mit Messungen der Materialstärke und der Beschichtungsstärke bei Stahlschornsteinen zu nennen.

Weitere Prüfungen und Prüfmethoden sind auf den jeweiligen Einzelfall abzustimmen, so können auch z.B. Kernlochbohrungen mit anschließender Druckfestigkeitsprobe des Bohrkernes und chemischer Analyse sinnvoll sein.

Im Nachgang der Zustandsüberwachung findet meist ein Gespräch vor Ort mit dem Betreiber der Schornsteinanlage statt, wo mündlich bereits erste Hinweise gegeben werden, insbesondere auch bei Gefahr im Verzug.

Anschließend wird zeitnah ein ausführlicher, schriftlicher Zustandsbericht erstellt, der sowohl die Anlage beschreibt, den Überprüfungsumfang wiedergibt, als auch bauliche Mängel benennt und Maßnahmen zur Beseitigung aufzeigt.

Desweiteren wird während der Überprüfung natürlich auch eine Fotodokumentation erstellt und diese mit dem Zustandsbericht dem Kunden übergeben.

Was beinhaltet die Prüfung eines Schornsteins?

Was die Prüfung eines Schornsteins beinhaltet, erfahren Sie im Detail auf unseren entsprechenden Unterseiten:

Warum sollte ich mich für die Schornstein-Gutachter ISH GmbH entscheiden?

Die Schornstein-Gutachter ISH GmbH ist ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen, welches sich ausschließlich auf die Begutachtung und Zustandsüberprüfung von Industrieschornsteinen und Kundenservice spezialisiert hat.

Die Begutachtungen und Zustandsüberwachung der Schornsteinanlage erfolgt objektiv und zu fairen Konditionen.

Obwohl wir unabhängig von Schornstein-Herstellern sind, pflegen wir doch enge Kontakte mit ausführenden Unternehmen des Stahlschornsteinbaus und des Massivbaus von Mauerwerk- und Betonschornsteinen, sowie Zulieferern der Branche.

Desweiteren sind wir Mitglied in diversen Fachverbänden und dem Berufsverband für das Sachverständigen und Gutachterwesen e.V. und der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG) angeschlossen.

Die beständige Weiterbildung unserer Sachkundiger ist uns ein sehr wichtiges Anliegen.

Der gesellschaftsführende Geschäftsführer Herr Ludger Hörsting ist gleichzeitig der Inhaber der H.R. Heinicke Schornstein- und Feuerungsbau und hat die Schornstein-Gutachter ISH GmbH gegründet, um einerseits dem möglicherweise entstehenden Interessenskonflikt einer Zustandsüberwachung und gleichzeitiger Durchführung von Sanierungs- und Neubauarbeiten im gleichen Unternehmen entgegen zu wirken.

Durch die andererseits indirekt vorhandene Anbindung an das renommierte Schornsteinbauunternehmen H.R. Heinicke, ist es der Schornstein-Gutachter ISH GmbH auch möglich, innerhalb kürzester Zeit Angebote für Sanierungsmaßnahmen einzuholen und auch kurzfristig umzusetzen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen (und deren Antworten)

Frage:
Was passiert wenn ich meinen Schornstein nicht überprüfen lasse?

Antwort:
Erst mal nichts, da die Einhaltung der Vorschriften über die Zustandsüberwachung von Schornsteinen nicht von behördlicher Seite überprüft wird.

Allerdings wird im Schadensfall die zuständige Gebäudehaftpflicht ihre Leistung dann entsprechend auch verweigern, weil die Versicherer grundsätzlich bei einem Schaden, ausgehend von einem Industrieschornstein, nach der letzten Zustandsüberprüfung fragen.

 

Frage:
Ist bei der Durchführung der Zustandsüberwachung eine zweite Person, oder ein Sicherungsposten erforderlich?

Antwort:
Grundsätzlich handelt es sich hierbei nicht um die Durchführung von Schornsteinarbeiten, sondern um Überprüfungsaufgaben, daher kann diese Zustandsüberwachung durch eine einzelne Person ausgeführt werden.

Im Einzelfall ist jedoch die Gestellung einer zweiten Person, oder eines Sicherungspostens sinnvoll, oder auch durch betriebsinterne Vorgaben erforderlich und wird separat berechnet, falls nicht bauseitig beigestellt.

 

Frage:
Muss der Schornstein während der Zustandsüberprüfung außer Betrieb genommen werden?

Antwort:
Grundsätzlich ist die Zustandsüberwachung des Schornsteins auch während des Betriebes eines Schornsteines möglich (abhängig von der Art der Abgase, Abgastemperaturen und vorherrschenden Windrichtung etc.), angenehmer und sicherer ist es jedoch für den Sachkundigen, wenn der Schornstein sich außer Betrieb befindet.

 

Frage:
Wer prüft meine Fangwagen, Steigschlitten, Sicherheitsgurte, Verbindungsmittel und Rettungsgeräte?

Antwort:
Herr Hörsting und Herr Kleimann sind ausgebildete Sachkundige für PSA gegen Absturz und dürfen Ihre Sicherheitsgurte, Fangwagen, Verbindungsmittel, Steigschlitten, Rettungsgeräte etc. überprüfen.

Diese Leistungen werden in der Regel separat angeboten und abgerechnet.