Mauerwerk- und Betonschornsteine:

Ludger Hörsting
Wittener Str. 13
40472 Düsseldorf
Tel: 0211 / 601 36 18
Mobil: 0172 / 318 9320
E-Mail

Stahlschornsteine:

Gerd Kleimann
Mühlenfeld 29
32257 Bünde
Tel: 05223 / 484 93 76
Mobil: 0163 / 842 80 73
E-Mail

Industrieschornsteine müssen in regelmäßigen zeitlichen Abständen von 2 Jahren durch eine Zustandsüberwachung überprüft werden.

Bei besonders stark durch Abgase beanspruchten Schornsteinen mit hohem chemischem Angriff sollte der Überprüfungsintervall ggfls. verkürzt (z.B. jährlich) ausgeführt werden.

Bei stillgelegten, dauerhaft nicht mehr in Betrieb befindlichen Schornsteinen kann der Überprüfungsintervall, nach zweimaliger zweijähriger Überprüfung, auf 5 Jahre ausgedehnt werden. Dieses betrifft meist ältere Mauerwerkschornsteine. Aus unserer langjährigen Erfahrung mit diesen Mauerwerkschornsteinen raten wir davon aber ab, da oftmals chemische Prozesse im Mauerwerk durch die fehlende Abgastemperatur in Verbindung mit vermehrtem Feuchtigkeitseintritt (von außen durch Niederschläge oder benachbarte Schornsteine, aber auch von innen durch Kondensatbildung) zu stärkeren Schäden in kürzeren Zeiträumen am Außenschaft führen können.

Schornstein-Außen Prüfungen können meist während des Betriebes (abhängig von der Abgasart, Abgastemperatur, vorherrschender Windrichtung, etc.) ausgeführt werden, für die Inspektion des unmittelbaren Mündungsbereiches eines Schornsteins ist es oft aber für den Prüfer hilfreicher und auch angenehmer, wenn sich der Schornstein außer Betrieb befindet. Schornstein-Innen-Prüfungen können nur während einer Außerbetriebnahme des Schornsteins (meistens auch mit Wartezeiten verbunden, damit die Rauchgasröhre auf ein erträgliches Temperaturmaß abkühlt) ausgeführt werden.Von Kamerabefahrungen ist grundsätzlich abzuraten, da auf Bildern und Videos alleine Schäden oftmals nicht erkannt werden können und auch Rauchgasproduktablagerungen verhindern, dass Schäden sichtbar sind. Nur in ganz bestimmten Einzelfällen kann eine Kamerabefahrung eines Rauchgaszuges einen ersten Hinweis auf möglicherweise vorhandene Schäden geben.

Einige Zubehörteile zum Schornstein, wie z.B. Fangwagen/Steigschlitten, Sicherheitsgurte, Verbindungsmittel, Rettungsgeräte, etc. müssen jährlich geprüft werden.

Leitern müssen ebenfalls jährlich geprüft werden (z.B. Anlegeleiter), fest montierte Steigleitern, Steigeisengänge und Steigschutzeinrichtungen können im Rahmen der Zustandsüberwachung des Schornsteins alle 2 Jahre geprüft werden, außer wenn diese Einrichtungen regelmäßig von Personen genutzt werden (bspw. regelmäßige Kontrolle von Meßeinrichtungen am Schornstein durch den Betrieb, monatliche Wartungen durch Mobilfunkbetreibern o.ä.), hier ist dann auch eine jährliche Prüfung notwendig.