Mauerwerk- und Betonschornsteine:

Ludger Hörsting
Wittener Str. 13
40472 Düsseldorf
Tel: 0211 / 601 36 18
Mobil: 0172 / 318 9320
E-Mail

Stahlschornsteine:

Gerd Kleimann
Mühlenfeld 29
32257 Bünde
Tel: 05223 / 484 93 76
Mobil: 0163 / 842 80 73
E-Mail

Gutachten – Allgemein

GutachtenDefinition Gutachten:

Ein Gutachten zu einer Sachfrage ist die bergründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands durch einen oder mehrere Sachverständige.

Der Sachverständige erstattet in der Regel Befunde, Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen. Ein qualifizierter Gutachter wird bei Sachfragen zunächst Tatsachen feststellen und danach ggfls. Schlussfolgerungen ziehen. Das Gutachten muss auch für einen Laien verständlich und für einen Fachmann vollständig nachvollziehbar sein. Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhaltes im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird in Deutschland durch die öffentliche Bestellung, Vereidigung, sowie die Zertifizierung erreicht.

Der Begriff „Gutachten“ ist weder eine geschützte, noch hat er eine besondere herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung. Wenn ein Gerichtssachverständiger (gelegentlich auch Gerichtsgutachter genannt) seine Expertise abgibt, spricht man von einem Gerichtsgutachten. Legt eine der Prozessparteien eine sachverständige Ausarbeitung vor, wird in der Regel von einem Privatgutachten oder Parteigutachten gesprochen. Unabhängig von der Bezeichnung handelt es sich dabei prozessrechtlich immer um Parteivortrag. Daher sind hierfür auch andere synonymartige Benennungen wie z.B. „Begutachtung“, „Stellungnahme“, „Bericht“, „Auswertung“ o.Ä. grundsätzlich gleichwertig.

 

Sachverständiger Ludger HörstingSachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem Gebiet der Herstellung, Instandhaltung sowie Begutachtung von Stahlschornsteinen sowie auch Schornsteinen in Massivbauweise vorweisen können.

Sie sind mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, ISO, VDE-Bestimmungen usw.) vertraut, so dass sie den arbeitssicheren und betriebssicheren Zustand von Schornsteinen beurteilen können.

 

Zusammenfassend kann man also sagen:

Sachkundige sind nach den oben genannten Ausführungen Personen, die auf Grund ihrer

  • fachlichen Ausbildung/ Weiterbildung
  • Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Erfahrungen
  • Tätigkeiten

die ihnen übertragenen Prüfungen/ Begutachtungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen können.

 

Unsere Sachkundigen sind:

 

Stahlschornsteine

Gerd Kleinmann

Herr Gerd Kleinmann gerd.kleimann@schornstein-gutachter.de
Tel.: 0163 / 84 28 073

 

Mauerwerkschornsteine und Betonschornsteine

Ludger Hörsting

Herr Ludger Hörsting ludger.hoersting@schornstein-gutachter.de
Tel.: 0172 / 31 89 320